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Wussten Sie schon?

 

Das die neue Trinkwasserverordnung den Verantwortungsbereich für die Hausinstallation der Trinkwasserversorgung dem Eigentümer zugeordnet hat ??

-> D.h., der Eigentümer (auch wenn vermietet) ist für den hygienischen Zustand des Trinkwassers vom Zähler bis zur Entnahmestelle verantwortlich!!

Die Verantwortung des Wasserversorgers endet an der Übergabestation. Der nachgeschaltete Filter/Druckminderer gehört schon zur Hausinstallation.

Stagnation kann die Qualität des Trinkwassers erheblich beeinträchtigen - Wasser muß fließen  - bei regelmäßiger Nutzung (man spricht hier von einer Zeitdauer von ca. 72 Stunden) wird in der Regel nicht viel passieren - doch was ist bei Urlaub oder stillgelegten oder nur sehr selten genutzen Leitungen (z.B.  zum Ausgußbecken oder Außenwandzapfstelle)?

Wasser ist ein Lebensmittel - wir sollten sensibel damit umgehen - das Verfallsdatum kann schon nach 72 Stunden eingetreten sein.

Treffen Sie Vorsorge und informieren Sie sich  -  wir helfen Ihnen dabei !