Wussten Sie schon?
Das die neue Trinkwasserverordnung den Verantwortungsbereich für die Hausinstallation der Trinkwasserversorgung dem Eigentümer zugeordnet hat ??
-> D.h., der Eigentümer (auch wenn vermietet) ist für den hygienischen Zustand des Trinkwassers vom Zähler bis zur Entnahmestelle verantwortlich!!
Die Verantwortung des Wasserversorgers endet an der Übergabestation. Der nachgeschaltete Filter/Druckminderer gehört schon zur Hausinstallation.
Stagnation kann die Qualität des Trinkwassers erheblich beeinträchtigen - Wasser muß fließen - bei regelmäßiger Nutzung (man spricht hier von einer Zeitdauer von ca. 72 Stunden) wird in der Regel nicht viel passieren - doch was ist bei Urlaub oder stillgelegten oder nur sehr selten genutzen Leitungen (z.B. zum Ausgußbecken oder Außenwandzapfstelle)?
Wasser ist ein Lebensmittel - wir sollten sensibel damit umgehen - das Verfallsdatum kann schon nach 72 Stunden eingetreten sein.
Treffen Sie Vorsorge und informieren Sie sich - wir helfen Ihnen dabei !
